Breslauer Handfeuer Blau 60s
Das Pyroland "Breslauer Handfeuer" brennt ca. eine Minute lang mit greller, blendender farbiger Flamme ab und setzt im Gegensatz zu unserem "Bengalrohr" wesentlich mehr Rauch und Funken frei.
Das Besondere: Man darf es ganz offiziell in der Hand halten und es eignet sich daher hervorragend für:
- Szenische Darstellungen
- Illuminationen auf Veranstaltungen
- die Kennzeichnungen von Gefahrenstellen
- für Showproduktionen und Feuerwerke
Das "Breslauer Handfeuer" darf auch auf nicht brennbaren Untergründen installiert werden. Für den professionellen Einsatz kann ein elektrischer Anzünder zum Auslösen verwendet werden.
Abmessungen/Stück: 25x3,2x2cm
1 Bengal Rohr
1. Abholung im Geschäft
: Die Abholung im Kiosk Lüdersring 2B 22547 Hamburg oder Industriestraße 2b 22869 Schenefeld ist nur in den gesetzlichen erlaubten Tagen ab dem 29.12.2026 ab 9 Uhr möglich.
2. Abholfrist
: Die Abholung muss spätestens bis zum 29.12.2025 um 21 Uhr erfolgen .Andernfalls wird die Bestellung storniert. Bei Nichtabholung wird eine Gebühr in höhe von 15% des Verkaufswerts behoben.
3. Verwendungszweck :Diese Artikel sind ausschließlich zur Verwendung im Freien vorgesehen. Artikel der Kategorie 2 dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gekauft und in der Silvesternacht ab 18 Uhr verwendet werden.
4. Altersbeschränkung
:Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Sie dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember eines jeden Jahres an Verbraucher verkauft werden.
5. Gewerbetreibende
: Gewerbetreibende dürfen Silvesterfeuerwerk zum Zweck des Vertriebs das ganze Jahr über erwerben. Sie bestätigen hiermit dass sie das Feuerwerk zum Weiterverkauf erwerben und diese Tätigkeit ihrer zuständigen Behörde vorab anzeigen.
6. Gebrauchsanweisung
: Bitte lesen Sie die aufgedruckte Gebrauchsanweisungen und die jeweiligen Sicherheitsvorschriften der einzelnen Artikel sorgfältig durch bevor Sie das Feuerwerk verwenden.
7. Vorbestellung : Werden durch eine Anzahlung von 50% bestätigt. Die Ware ist zu den gesetzlich erlaubten Tagen abholbereit. Der verbleibende Betrag ist spätestens zum Abholtermin zu begleichen.
Gewerbetreibende dürfen Silvesterfeuerwerk - zum Zweck des Vertriebs - das ganze Jahr über erwerben.


